Neu ab 01. Januar 2009: Nutzen Sie den staatlichen Steuerbonus von bis zu 1.200,-€ im Jahr !
Der Steuerbonus beträgt gem.§ 35 a Abs.2 S.2 EStG bei Erhaltungs- , Modernisierungs- und Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr 20 % von max. 6.000,- € der Handwerkskosten - also bis zu 1.200,- €.
Voaussetzungen / begünstigt werden:
- Handwerksleistungen in einem selbst genutzten Einfamilienhaus oder Wohnung, egal ob man Mieter oder Eigentümer ist
- alle Erhaltungs- Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeits- und Fahrtkosten inkl. Mehrwertsteuer. Materialkosten müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen werden
- Erbringung der Handwerkerleistung und der entsprechenden Zahlung ab 01.01.2009
- Weitere Informationen erhalten Sie in dem Merkblatt des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe "Steuern sparen"